Bei GoodCrowd.org basieren alle Unterstützungen auf dem Prinzip der freiwilligen Schenkung ohne Gegenleistung – die Spenden erfolgen aus Solidarität und nicht, um etwas im Gegenzug zu erhalten. Das ist nicht nur Teil unserer Werte, sondern hat auch rechtliche Gründe.
Vorab: Wir dürfen zu rechtlichen Themen keine Beratung geben. Bei den folgenden Antworten handelt es sich daher ausdrücklich um keine Rechts- oder Steuerberatung.
Warum sind Gegenleistungen bei GoodCrowd.org nicht erlaubt?
Was wir auf GoodCrowd.org als "Spenden" bezeichnen, sind aus rechtlicher Sicht in der Regel "Schenkungen". Für Schenkungen gelten bestimmte steuerliche Freibeträge und Regelungen, die den Unterstützer*innen und Empfänger*innen zugutekommen. Mehr zum Thema Schenkung und Steuern kannst du in unserem Blog nachlesen.
Wichtig: Sobald eine Gegenleistung im Spiel ist, handelt es sich nicht mehr um eine Schenkung. Dies würde den rechtlichen Rahmen ändern und könnte steuerliche Nachteile für beide Seiten mit sich bringen.
Was bedeutet "keine Gegenleistungen"?
Gegenleistungen sind Waren, Dienstleistungen oder andere Vorteile, die Unterstützer*innen im Austausch für ihre Spende erhalten. Bei GoodCrowd.org dürfen keine solchen Anreize angeboten werden.
Nicht erlaubte Gegenleistungen sind zum Beispiel:
- Produkte oder Waren (T-Shirts, Bücher, Kunstwerke, etc.)
- Dienstleistungen (Beratungen, Workshops, Kurse)
- Rabatte auf künftige Käufe
- Exklusive Zugänge zu Veranstaltungen
- Teilnahme an Gewinnspielen
- Downloads oder digitale Produkte
Was ist stattdessen erlaubt?
Du kannst trotzdem auf vielfältige Weise deine Wertschätzung ausdrücken:
- Persönliche Dankesnachrichten oder öffentliche Danksagungen an deine Unterstützer*innen ✅
- Updates über den Fortschritt deiner Kampagne ✅
- Einblicke in die Verwendung der Unterstützung ✅
- Fotos oder Videos, die zeigen, wie die Unterstützung hilft ✅